ESF Fachkursförderung

Wann bekomme ich die Fachkursförderung aus Fördermitteln des Europäischen Sozialfonds?
- Beschäftigte aus Unternehmen, wobei entweder der Beschäftigungsort oder der Wohnort der Teilnehmenden in Baden-Württemberg liegen muss. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften.
Beschäftigte von rechtlich selbstständigen Unternehmen, die aus Mitteln der öffentlichen Hand getragen werden, sind förderfähig. - Unternehmer-, Freiberufler- sowie Existenzgründer in Baden-Württemberg.
- Gründungswillige, die in Baden-Württemberg wohnhaft sind.
- Wiedereinsteiger, die in Baden-Württemberg wohnhaft sind.
Bei Erfüllung der Bedingungen von Punkt 1 bis 4 werden 25 %, ab dem 55. Lebensjahr 50 % und bei Personen ohne Berufsabschluss 50% der Kursgebühren erstattet.
Zur Antragstellung und bei weiteren Fragen melden Sie sich bei uns unter info@vhs-metzingen.de.
Formulare zur Beantragung
Hier finden Sie alle Formulare, die Sie für eine Beantragung benötigen.
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