ESF Fachkursförderung

Bitte beachten!! Stand 09/2024 können wir noch keine verbindliche Zusage für eine Fachkursförderung an unsere Teilnehmenden vornehmen, da uns der Bewilligungsbescheid noch nicht vorliegt!

 

Wann bekomme ich die Fachkursförderung aus Fördermitteln des Europäischen Sozialfonds?

  1. Beschäftigte aus Unternehmen, wobei entweder der Beschäftigungsort oder der Wohnort der Teilnehmenden in Baden-Württemberg liegen muss. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften. 
    Beschäftigte von rechtlich selbstständigen Unternehmen, die aus Mitteln der öffentlichen Hand getragen werden, sind förderfähig.
  2.  Unternehmer-, Freiberufler- sowie Existenzgründer in Baden-Württemberg.
  3. Gründungswillige, die in Baden-Württemberg wohnhaft sind. 
  4. Wiedereinsteiger, die in Baden-Württemberg wohnhaft sind.

Bei Erfüllung der Bedingungen von Punkt 1 bis 4 werden 30 %, ab dem 55. Lebensjahr 70 % und bei Personen ohne Berufsabschluss 70% der Kursgebühren erstattet.

Zur Antragstellung und bei weiteren Fragen melden Sie sich bei uns unter info@vhs-metzingen.de.

Formulare zur Beantragung

Hier finden Sie alle Formulare, die Sie für eine Beantragung benötigen.

Informationen für Teilnehmende zur Datenerhebung - bitte hier klicken

Fragebogen - bitte hier klicken

Zielgruppenabfrage - bitte hier klicken

vhs Metzingen-Ermstal

Innere Heerstraße 6 | 72555 Metzingen 
Tel: 07123 9293-0
Fax: 07123 9293-30
E-Mail: info@vhs-metzingen.de

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag von 10:15 bis 12:15 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 15:00 bis 17:00 Uhr