ESF Fachkursförderung

Wann bekomme ich die Fachkursförderung aus Fördermitteln des Europäischen Sozialfonds?

  1. Beschäftigte aus Unternehmen, wobei entweder der Beschäftigungsort oder der Wohnort der Teilnehmenden in Baden-Württemberg liegen muss. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften. 
    Beschäftigte von rechtlich selbstständigen Unternehmen, die aus Mitteln der öffentlichen Hand getragen werden, sind förderfähig.
  2.  Unternehmer-, Freiberufler- sowie Existenzgründer in Baden-Württemberg.
  3. Gründungswillige, die in Baden-Württemberg wohnhaft sind. 
  4. Wiedereinsteiger, die in Baden-Württemberg wohnhaft sind.

Bei Erfüllung der Bedingungen von Punkt 1 bis 4 werden 30 %, ab dem 55. Lebensjahr 70 % und bei Personen ohne Berufsabschluss 70% der Kursgebühren erstattet.

Zur Antragstellung und bei weiteren Fragen melden Sie sich bei uns unter info@vhs-metzingen.de.

Formulare zur Beantragung

Hier finden Sie alle Formulare, die Sie für eine Beantragung benötigen.

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Fragebogen - bitte hier klicken

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vhs Metzingen-Ermstal

Innere Heerstraße 6 | 72555 Metzingen 
Tel: 07123 9293-0
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Montag bis Donnerstag von 10:15 bis 12:15 Uhr
Donnerstag von 14:00 bis 17:00 Uhr